Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU 2024/3019) steht die Wasserwirtschaft in Deutschland und Europa vor einem grundlegenden Wandel. Ziel der Novelle ist es, den Gewässerschutz weiter zu stärken, neue Umweltstandards zu setzen und die Abwasserbehandlung an aktuelle Herausforderungen wie Spurenstoffe, Nährstoffeinträge und Energieeffizienz anzupassen
Kerninhalte der neuen Richtlinie
Die Richtlinie sieht unter anderem vor:
- Strengere Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor, um Eutrophierung und Nährstoffeinträge in Gewässer zu reduzieren.
- Die verpflichtende Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen (z. B. Arzneimittel, Kosmetika) in großen Kläranlagen und solchen in besonders sensiblen Gebieten.
- Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung: Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten müssen künftig mindestens 80 % der Kosten für die vierte Reinigungsstufe tragen.
- Das Ziel der Energieneutralität im Abwassersektor gestaffelt bis spätestens 2045.
- Neue Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung, etwa durch das Monitoring von Gesundheitsparametern wie SARS-CoV-2, von Treibhausgasemissionen oder von Mikroplastik.
Herausforderungen und Umsetzung
Die Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens 31. Juli 2027 erfolgen und geschieht voraussichtlich in mehreren Gesetzes- und Verordnungsvorhaben. Dabei ergeben sich zahlreiche Herausforderungen, einige davon sind der deutschen Situation geschuldet, wie z.B. der nationale Sonderweg bei der Überwachungsmethodik von N und P: Andere Herausforderungen betreffen grundsätzlich alle Mitgliedsstaaten der EU, wie die praktische Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung. Es gilt, eine verlässliche und funktionale Umsetzung zu gewährleisten, die sowohl die Finanzierung als auch die organisatorische Abwicklung sicherstellt. In jedem Falle werden erhebliche Investitionen und technische Anpassungen an der gesamten Abwasserinfrastruktur notwendig: Für die Betreiber von Abwasseranlagen bedeuten die neuen Standards erhebliche Investitionen – allein die Einführung der vierten Reinigungsstufe wird in Deutschland auf rund 9 Milliarden Euro geschätzt. Nun braucht es schnell Planungs- und Rechtssicherheit: Die Branche fordert eine pragmatische und praxistaugliche nationale Umsetzung, die die notwendige Bürokratie auf das notwendige Minimum reduziert. Dabei muss auch die Passgenauigkeit mit der geänderten Wasserrahmenrichtlinie und ihren Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung gewährleistet sein.
DWA-Session auf der IFAT 2026
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) lädt im Rahmen der IFAT 2026 zu einer Session ein, die einen kompakten Überblick über die Inhalte der neuen Richtlinie und den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland gibt. In Impulsvorträgen werden Expertinnen und Experten die wichtigsten Neuerungen, Herausforderungen und Lösungsansätze vorstellen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch mit den Teilnehmenden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren, Fragen zu stellen und gemeinsam mit Fachleuten die Zukunft der Abwasserwirtschaft zu gestalten. Die IFAT 2026 bietet dafür die ideale Plattform – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
