KARL: Stand der Finanzierung der Viertbehandlung durch die erweiterte Herstellerverantwortung

Annette Schmitz

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Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie bringt die vierte Reinigungsstufe. Mindestens 80 % der Kosten sollen Hersteller tragen – ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung. Der VKU hat anhand einer Studie die zu erwartenden Kosten prognostiziert. Wie gelingt die Umsetzung zwischen Verursachern und Gebüh-renzahlern? Ein Blick auf Zahlen, Diskurse und Perspektiven.
Blue Stage
Panel-Diskussion
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Conference

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie stellt die Branche vor enorme Herausforderungen: Viele Kläranlagen müssen künftig um eine vierte Reinigungsstufe erweitert werden, um Spurenstoffe und Mikroverunreinigungen zu entfernen. Mindestens 80 % der Kosten für Ausbau und Betrieb müssen von den Herstellern von Arznei- und Kosmetikprodukten getragen werden – ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung. Damit wird im Sinne des Verursacherprinzips erstmals ein tragfähiger Kompromiss zwischen Verursacherprinzip und Gebührenzahlern umgesetzt. Der VKU hat bereits frühzeitig eine Studie vorgelegt, die die zu erwartenden Kosten der Viertbehandlung in Deutschland fundiert prognostiziert. Doch trotz Inkrafttreten der Richtlinie Anfang 2025 bleiben nach wie vor viele Fragen offen. Für einen fristgerechten Ausbau nach den Vorgaben der KARL brauchen die kommunalen Abwasserentsorger verlässliche Rahmenbedingungen. Der Vortrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, die Kostenabschätzungen des VKU, die Konfliktlinien der Umsetzung und einen Ausblick.

Partner / Organizer
Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Sprecher*innen
Senior Projektleiterin VKU Akademie