Was ist physische Sicherheit wasserwirtschaftlicher Anlagen im Kontext der europäischen Richtlinie 2022/2557 (sogenannte CER-Richtlinie)?
Physische Sicherheit bezieht sich auf den Schutz von Gebäuden, Anlagen, Personal und Versorgungsketten vor Risiken durch:
Sabotage
Terroranschläge
Naturkatastrophen
menschliches Versagen
Einwirkungen aufgrund geopolitischer Konflikte
Das KRITIS-Dachgesetz des Bundes setzt die europäische CER-Richtlinie in Deutschland um und soll Anfang 2026 in Kraft treten. Ziel ist die Stärkung der Resilienz und des physischen Schutzes kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland – sektorenübergreifend und bundeseinheitlich.
Betroffene Sektoren
Die Wasser- und Abwasserwirtschaft zählt explizit zu den elf definierten KRITIS-Sektoren. Große Einrichtungen in diesen Sektoren fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Einzelheiten werden noch rechtlich festgelegt.
Kerninhalte für die Branche
- Identifikation & Registrierung: Betreiber müssen sich registrieren, wenn sie die Anwendungsvoraussetzungen des Gesetzes erfüllen.
- Risikobewertungen & Resilienzpläne: Nationale Risikoanalysen bilden die Grundlage für unternehmensspezifische Bewertungen. Daraus resultieren verpflichtende Resilienzmaßnahmen und ein Resilienzplan.
- Mindestanforderungen: Ein All-Gefahren-Ansatz verlangt die Berücksichtigung aller denkbaren Risiken – von Naturkatastrophen über Cyberangriffe bis hin zu menschlichem Versagen. Maßnahmen wie Objektschutz, Notfallteams und Ausfallsicherheit sind gefordert.
- Meldepflicht & Monitoring: Betreiber müssen sicherheitsrelevante Ereignisse unverzüglich melden. Ein zentrales Störungsmonitoring wird eingerichtet.
- Fristen & Umsetzung: Nach Registrierung bleibt voraussichtlich nur eine Umsetzungsfrist von 10 Monaten, um die Resilienzpflichten zu erfüllen.
Branchenbewertung
Die Wasser- und Abwasserwirtschaft erkennt die Bedeutung des KRITIS-Dachgesetzes für die Resilienz kritischer Infrastrukturen an und begrüßt die sektorenübergreifende Regelung. Besonders positiv wird die Möglichkeit bewertet, branchenspezifische Resilienzstandards zu entwickeln und dabei voraussichtlich auf bewährte Strukturen der technischen Selbstverwaltung zurückgreifen zu können – etwa durch das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) und bestehende Regelwerke wie DWA-M 1060 „IT-Sicherheit -Branchenstandard Wasser/Abwasser“.
Gleichzeitig wird betont, dass die Resilienzmaßnahmen nicht nur für große Betreiber gelten dürfen. Auch kleine und mittlere Unternehmen benötigen praxisnahe und finanzierbare Lösungen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren, technischen Ausfällen oder menschlichen Bedrohungen zu erhöhen. Die Finanzierung und rechtssichere Integration solcher Maßnahmen in Gebühren und Entgelte muss dabei ebenfalls geklärt werden.
Notwendig ist es, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Umsetzung effizient und verhältnismäßig zu gestalten.
DWA-Session auf der IFAT 2026
In der Session zu Verbesserung der Resilienz und der physischen Sicherheit insbesondere durch das KRITIS-Dachgesetzes geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand und beleuchten die Chancen und den Mehrwert branchenspezifischer Resilienzstandards.
Dabei stellen wir auch bewährte Ansätze vor, mit denen sich die Anforderungen der Richtlinie von großen und kleinen Abwasserbetrieben effizient und praxisnah umsetzen lassen.
Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen!
